Wirtschaftsregion

GEMA, SPONSORING UND CO.

Kultursommer Südhessen veranstaltete das Seminar "Vertrag und Haftung im Kulturbetrieb"

GEMA, Sponsoring und Co.
Freuten sich über die große Zahl der Seminarteilnehmer: Referent Malte Jörg Uffeln (l.), Bürgermeister der Stadt Steinau an der Straße, und Ute Schollmaier (r.), Projektmanagerin Tourismusagentur bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH und zugleich Ansprechpartnerin für den KUSS im Kreis Bergstraße - © Kultursommer Südhessen

„Es gibt viele Haftungsfallen, über die Veranstalter stolpern können“, begann der Referent Malte Jörg Uffeln, Jurist und Bürgermeister der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße, das Seminar mit dem Titel „Vertrag und Haftung im Kulturbetrieb“. Uffeln referierte nicht nur die juristischen Grundlagen, sondern berichtete auch über seine praktischen Erfahrungen als Berater in Vereinsfragen und Kulturveranstalter in Steinau.  

Das Seminar, das vor wenigen Tagen im Regierungspräsidium Darmstadt stattfand, wurde vom Kultursommer Südhessen e. V. (KUSS) im Rahmen der Fortbildungsreihe „Kulturmanagement- konkret!“ veranstaltet. Anstoß hierfür war der von zahlreichen Veranstaltern geäußerte Wunsch, die erfolgreiche Fortbildungsreihe weiter auszubauen.

Uffeln gab einen Überblick über Vertrags- und Haftungsfragen im Kulturmanagement. Dabei klärte er besonders über diese Themen auf:

Spenden und Sponsoring:

„Im Kulturbetrieb geht nichts ohne Spenden“, so Uffeln. Dabei bestünde aber die Gefahr, Spenden und Sponsoring zu vermischen. Während der Spender „lediglich“ eine Spendenbescheinigung erwarte, gebe der Sponsor konkrete Gegenleistungen vor, die am besten in einem Vertrag fixiert werden sollten. Daher sei - laut Uffeln - die Spende ganz klar die bessere Variante, auch wenn sich die Wertermittlung gebrauchter Sachspenden (z. B. Museumsstücke) oftmals schwierig gestalte. Doch Vorsicht bedürfe es auch bei Geldspenden, denn diese dürften kein Minus im wirtschaftlichen Bereich ausgleichen.

Verkehrssicherungspflichten:

Verkehrssicherungspflichten beziehen sich z. B. auf die Räum- und Streupflichten im Winter, aktuell auf das fallende Laub. Diese können Gefahrenquellen bergen und sind - in  Veranstaltungsbereichen - in der Verantwortung der Veranstalter. Hier empfiehlt Uffeln den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Künstlersozialkasse (KSK):

Veranstalter sind verpflichtet, Beiträge in die Künstlersozialkasse, das ist die gesetzliche Sozialversicherung für Künstler, einzuzahlen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass zu den künstlerischen Leistungen auch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zählt, beispielsweise also das Layout einer Homepage. Auf der anderen Seite spielt es keine Rolle, ob der Künstler Mitglied bei der KSK ist. Es müssen nämlich alle Unternehmen zahlen, die durch ihre Organisation oder ihre Kenntnisse den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen.

GEMA:

Gebühren für die Nutzungsrechte von Musik sind an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu zahlen. Dabei sorgen die neuen Regelungen aus dem Jahr 2013 für ein wenig mehr Übersicht. Aktuell gibt es nur noch zwei Tarife: Den Pauschalvertrag für das ganze Jahr und die Möglichkeit, jede Veranstaltung einzeln abzurechnen. Zur Berechnung dient auch der Tarifrechner auf der Website der GEMA. Wer es nun doch versäumt, eine Veranstaltung der GEMA zu melden, sei vor dem hohen Kontrollzuschlag gewarnt. Wenn ein Urheber vor mehr als 70 Jahre verstorben ist, sind die Urheberrechte aufgehoben und das Werk ist damit nicht mehr meldepflichtig.

Dienstvertrag versus Arbeitsvertrag:

Im Kulturmanagement ist strikt zwischen Dienst- und Arbeitsvertrag zu unterscheiden. Während der Dienstvertrag für Freiberufliche gilt und eine bestimmte Leistung erwartet, bezieht sich der Arbeitsvertrag auf eine Festanstellung mit Weisungsgebundenheit.

Uffeln warnte davor, Musterverträge aus dem Internet unbedacht zu verwenden. Es sei immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Außerdem sollte man bei Vorschüssen aufpassen. Normalerweise sollte die Bezahlung erst nach Erbringung der Dienstleistung erfolgen. 

Persönlichkeitsrechte: 

Das Persönlichkeitsrecht, auch das Recht am eigenen Bild, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Daher ist grundsätzlich am besten, vor Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Bei Künstlern wird meistens Ort, Zeit und Zweck der Fotografie festgelegt. Beispielsweise darf ein Fotograf nur in den ersten 10 Minuten der Veranstaltung fotografieren und die Fotos nur für den Nachbericht verwenden. 

Das Seminar gab Anstoß zu einem regen Gedankenaustausch und wurde von den Teilnehmenden, die aus dem gesamten Kultursommergebiet nach Darmstadt kamen, als äußerst positiv bewertet. Aufgrund des großen Interesses an Weiterbildung ist es geplant, die Seminarreihe im kommenden Jahr fortzusetzen.

Ebenso laufen auch schon die Planungen für das neue Kultursommerprogramm. Veranstalter und Künstler können noch bis zum 26. Januar 2015 Projekt- oder Atelieranträge stellen und damit zum vielfältigen KUSS-Programm beitragen. Weitere Infos und Antragsformulare gibt es unter www.kultursommer-suedhessen.de

Der Kultursommer Südhessen wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie unterstützt von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen.  

Ihre Ansprechpartnerin für den Kultursommer Südhessen im Kreis Bergstraße

Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH
Tourismusagentur
Martina Hausmann
Marktplatz 1
64653 Lorsch
Tel.: (0)6251-17526-13
Fax: (0)6251-17526-20
martina.hausmann@wr-bergstrasse.de